An- oder Ummeldung Ihrer Wohnung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Eine Anmeldung ist erst nach dem tatsächlichen Einzug möglich.
Für die Überbringung der Anmeldung können Sie sich vertreten lassen.
Dafür müssen Sie den Meldeschein und eine Vollmacht ausfüllen. Die Vordrucke finden Sie am Ende dieser Seite.
Besonderheiten
Bei Familien mit denselben Zuzugsdaten ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen mit allen Unterlagen zur Anmeldung vorspricht.
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind bewohnen oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung über den Umzug abzugeben.
Für die An- und Ummeldung entstehen Ihnen keine Kosten.
Hinweis: Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Unna kann Ihr Fahrzeugschein im Bürgerbüro umgeschrieben werden. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 10,80 € an.
- Personalausweis/Reisepass aller meldepflichtigen Personen
- Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung)
- Personalausweis/Reisepass von beauftragten Personen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- ausgefüllter Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- Vollmacht für beauftragte Personen (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- ggf. Einverständniserklärung Sorgeberechtigter
Hinweis: Falls vorhanden, bringen Sie bitte Ihr Familienbuch mit. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Hinweis für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Der elektronische Aufenthaltstitel dient dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren. Er ist nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Reisepass oder Passersatz.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist in der Regel kein Passersatz.
Daher bitten wir um Verständnis dafür, dass neben dem elektronischen Aufenthaltstitel immer auch der gültige, anerkannte Reisepass oder Passersatz vorgelegt werden muss.
Ihre Ansprechperson
Raum: 33, EG
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 7:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 7:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 7:30 - 12:30 Uhr und |